Abgabetermine für die Stärkemeldung

Abgabetermine für die Stärkemeldung
(Nr. 1.6 VollzBekBayFwG)


 

  • bis 15. Januar schließen die Gemeinden (!) die Stärkemeldung für das Vorjahr zum Stichtag 31.12. ab:

o Kontrolle der im System hinterlegten Daten durch die Gemeinden

o keine Meldung = Genehmigung der Stärkedaten

o Änderungen der Stärke sind kontinuierlich durch die Feuerwehren an den FB EDV zu melden

 

  • bis 15. Februar melden die Landkreise die Stärke für das Vorjahr zum Stichtag 31.12. an die Regierung

 

  • bis 01. März melden die Regierungen die Stärke für das Vorjahr zum Stichtag 31.12. an das StMI

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Datum (erstellt):
2017-02-11 20:57:32
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