Abgabetermine für die Stärkemeldung
Abgabetermine für die Stärkemeldung
(Nr. 1.6 VollzBekBayFwG)
- bis 15. Januar schließen die Gemeinden (!) die Stärkemeldung für das Vorjahr zum Stichtag 31.12. ab:
o Kontrolle der im System hinterlegten Daten durch die Gemeinden
o keine Meldung = Genehmigung der Stärkedaten
o Änderungen der Stärke sind kontinuierlich durch die Feuerwehren an den FB EDV zu melden
- bis 15. Februar melden die Landkreise die Stärke für das Vorjahr zum Stichtag 31.12. an die Regierung
- bis 01. März melden die Regierungen die Stärke für das Vorjahr zum Stichtag 31.12. an das StMI